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Sächsische Kommunen protestieren

Freistaat will mit geplanter Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes die Kosten für die Entwässerung staatlicher Straßen endgültig auf die Kommunen abschieben; leidtragend sind die kommunalen Gebühren- und Steuerzahl
Das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) regelt u.a. die Kostenbeteiligung des Freistaates und der Landkreise an der Straßenentwässerung. Denn für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden häufig keine eigenen Entwässerungen errichtet, sondern es werden die Abwasseranlagen der Kommunen und kommunalen Abwasserzweckverbände genutzt. Bislang sieht hierzu das SächsStrG vor, dass die Kommunen bei Neubau oder Erneuerung ihrer Anlagen einen einmaligen staatlichen Kostenanteil erhalten. Dieser soll den Kosten entsprechen, die der Freistaat oder der Landkreis beim Bau einer eigenen Straßenentwässerung hätten. In der Praxis kommt es darüber aber immer wieder zu Streit, weil beide den Kommunen vereinfachend nur Pauschalen anbieten, die viel zu niedrig sind. Nach einem Gutachten von Professor Milke vom renommierten Institut für Wasserbau und Siedlungswasserwirtschaft (IWS) in Leipzig decken diese Pauschalen nur etwa 1/4 der tatsächlichen Kosten. Die fehlenden Kosten müssen die hierfür gar nicht zuständigen Kommunen tragen, denen diese Mittel an anderer Stelle schmerzlich fehlen. Mittlerweile erkannten auch die Sächsischen Verwaltungsgerichte diesen unhaltbaren Zustand, wenn sie zugunsten der berechtigten Ansprüche der klagenden Kommunen urteilten.
 
Erkennbar ohne Achtung der Rechtsprechung will die Landesregierung mit der geplanten Novellierung des SächsStrG die umstrittenen Pauschalen nunmehr zur gesetzlichen Regel machen und nur in Ausnahme allenfalls einen Zuschlag zahlen. Bei fehlender Vereinbarung erhalten die Kommunen gleich gar nichts mehr für die Entwässerung der staatlichen oder Kreisstraßen. Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) ist Oberbürgermeister Stefan Skora aus Hoyerswerda. Er sagte hierzu: „Dieser Plan passt überhaupt nicht zu der neuen Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen, die seit Monaten von der neuen Staatsregierung beschworen wird.". Und: "Bei einer großen Zahl von Einleitungen ist kein einziger Cent geflossen. Die Finanzlöcher trägt letztlich die Gemeinde vor Ort und damit der örtliche Gebühren- und Steuerzahler." (Presseerklärung Nr. 22/2018 des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 23.08.2018) 

Auch zahlreiche Vertreter der betroffenen Kommunen warnen vor der geplanten Neuregelung der Landesregierung. Sven Lindstedt, Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Espenhain, kennt das Thema seit Jahren. Er kämpft für seinen Verband um Kostendeckung und schreckt auch vor Gerichtsverfahren nicht zurück: „Es ist schon eine Schande, dass sich die Behörden in Sachsen gegenseitig verklagen müssen, damit der Freistaat seiner Zahlungspflicht nachkommt, die er sich selbst ins Gesetz geschrieben hat. Die geplanten Pauschalen würden unseren Verband wirtschaftlich in eine Schieflage bringen, die nur über Umlagezahlungen der Gemeinden gedeckt werden können. Dieses Geld fehlt den Kommunen dann für andere Aufgaben. "Rechtsanwältin Dr. Ina Richter aus Leipzig, die den Verband betreut: „Der Freistaat hat sich selbst in die Verfassung geschrieben, dass er einen finanziellen Mehrausgleich an die Kommunen zahlt, wenn er eine finanzielle Mehrbelastung zu Lasten der Kommunen unmittelbar verursacht. Das Gegenteil sieht der Gesetzentwurf nun vor." 

Die unterzeichnenden Kommunen hoffen nun auf Unterstützung durch den Landtag und die Öffentlichkeit. 

Unterzeichner:
  • Sven Lindstedt
    Geschäftsführer AZV „Espenhain"
  • Thomas Hagenow
    Bürgermeister der Gemeinde Belgershain
  • Simone Luedtke/ Michael Spitzner
    Verbandsvorsitzende/ Geschäftsführer des Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land
  • Lutz Kunath
    Geschäftsführer Versorgungsverband Grimma-Geithain
  • Michael Friedrich
    Geschäftsführer AZV Weiße Elster
  • Viola Haubenreißer
    Geschäftsführerin AZV „Reichenbacher Land"
  • Jens Burkersrode
    Geschäftsführer WAD GmbH
  • Renè Rätze
    Betriebsleiter AZV Muldenaue
  • Lars Naumann/ Frank Kaiser
    Verbandsvorsitzender/ Geschäftsführer AZV Chemnitz/Zwickauer Mulde
  • Dr. Steffen Heinrich
    Geschäftsleiter Zweckverband Frohnbach
  • Ludwig Martin
    Verbandsvorsitzender AZV für die Reinhaltung der Parthe
  • Michaela Ritter
    Bürgermeisterin Stadt Radeburg
  • Thomas Pöge
    Bürgermeister Gemeinde Thallwitz
  • Frank Schulze
    Geschäftsführer AZV Heidelbach
  • Gerhard Winkelmann
    Betriebsleiter Wirtschaftsbetrieb Lossatal, Gemeinde Lossatal
  • Dr. Peter Dresler
    Verbandsvorsitzender AZV Lungwitztal-Steegenwiesen
  • Dr. Erich Schubert
    Geschäftsführer des AZV Oelsabachtal
  • Günter Hermsdorf
    Bürgermeister Gemeinde Claußnitz
  • Johannes Ecke
    Bürgermeister Stadt Mügeln und Verbandsvorsitzender AZV „Oberes Döllnitztal"
  • Bernd Laqa
    Bürgermeister Gemeinde Bennewitz
  • Thomas Hellriegel
    Bürgermeister Gemeinde Neukieritzsch 
  • Dietmar Berndt
    Bürgermeister Stadt Böhlen
  • Wolfgang Hiensch/ Jana Erler
    Verbandsvorsitzender/ Geschäftsführerin AZV Wyhratal
  • Frank Lehmann
    Bürgermeister Gemeinde Großpostwitz
  • Arne Siegmund
    Verbandsvorsitzender AZV „Zschopau/Gornau"
  • Heiko Driesnack
    Bürgermeister Stadt Königsbrück
  • Grit Truxa-Richter
    Bürgermeister Gemeinde Neukirch
  • Joachim Driesnack
    Bürgermeister Gemeinde Laußnitz
  • Lars Mögel
    Geschäftsstellenleiter AZV Königsbrück
  • Uwe Weinert
    Bürgermeister Gemeinde Hartmannsdorf
  • Robert Haslinger
    Bürgermeister Gemeinde Taura 
  • Lars Naumann
    Bürgermeister Stadt Burgstädt
Download: Pressemitteilung 27.09.2018.pdf

Borna, 27.09.2018 

Kontakt:
Herr Lindstedt, Geschäftsführer AZV „Espenhain"
Telefon: (03 43 43) 50 70
Telefax: (03 43 43) 5 07 30
E-Mail: s.lindstedt@azv-espenhain.de

Diese News wurde am Donnerstag, 27. September 2018 um 15:01 Uhr veröffentlicht.

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